44 AGB / REISEBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Reisevermittlung
1. Geltungsbereich und Rolle von UNEIGENTLICH Reisen
UNEIGENTLICH Reisen (Inh. Christian Haselsberger), Dorf 65, 6351 Scheffau am Wilden Kaiser (im Folgenden „Reisevermittler“) vermittelt Reiseleistungen und Pauschalreisen an Kunden (im Folgenden „Reisende“).
UNEIGENTLICH Reisen tritt grundsätzlich ausschließlich als Reisevermittler auf.
Der jeweilige Reiseveranstalter ist jenes Unternehmen, das im konkreten Angebot, im Pauschalreisevertrag oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Veranstalter genannt ist.
Nur wenn UNEIGENTLICH Reisen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich als Reiseveranstalter ausgewiesen ist, gelten ergänzend die dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit der Buchung kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zustande.
2.2. UNEIGENTLICH Reisen vermittelt diesen Vertrag im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers.
2.3. Die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ergeben sich aus:
* dem jeweiligen Pauschalreisevertrag bzw. Leistungsangebot,
* den Reisebedingungen des genannten Veranstalters,
* sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG).
3. Leistungen des Reisevermittlers
3.1. UNEIGENTLICH Reisen berät den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden bekannt gegebenen Wünsche und Informationen und vermittelt passende Reiseleistungen.
3.2. Reisevorschläge des Reisevermittlers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.
3.3. Der Reisevermittler schuldet keine Durchführung der Reise, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung.
4. Pflichten des Reisenden
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise relevanten Daten (Namen laut Reisepass, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) vollständig und korrekt bekannt zu geben.
4.2. Der Reisende hat Buchungsbestätigungen und Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen sofort mitzuteilen.
4.3. Besondere Bedürfnisse (z.B. eingeschränkte Mobilität, gesundheitliche Anforderungen) sind dem Reisevermittler vor Buchung bekannt zu geben.
5. Haftung des Reisevermittlers
5.1. UNEIGENTLICH Reisen haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung gemäß § 17 PRG.
5.2. Eine Haftung für die Erbringung der vermittelten Reiseleistungen (z.B. Transport, Unterkunft, Programm) besteht nicht.
5.3. UNEIGENTLICH Reisen haftet insbesondere nicht für:
* Leistungsänderungen durch den Veranstalter,
* Reisemängel,
* Leistungsstörungen,
* Insolvenz eines Veranstalters oder Leistungsträgers.
5.4. Ansprüche aus der Durchführung der Reise sind direkt gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen.
6. Zahlungen
6.1. Zahlungen erfolgen direkt an den jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2. Nimmt UNEIGENTLICH Reisen Zahlungen entgegen, erfolgt dies ausschließlich als Inkassostelle im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
7. Rücktritt, Umbuchung, Storno
7.1. Es gelten ausschließlich die Storno- und Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
7.2. UNEIGENTLICH Reisen informiert den Reisenden über diese Bedingungen vor Buchung.
8. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiseversicherung (z.B. Storno-, Reiseabbruch-, Krankenversicherung) wird dringend empfohlen.
UNEIGENTLICH Reisen tritt bei Versicherungen ausschließlich als Vermittler auf.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Details sind der Datenschutzerklärung auf www.uneigentlich.at zu entnehmen.
10. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Für Streitigkeiten aus der Vermittlungstätigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Kufstein zuständig.
11. UNEIGENTLICH Reisen als Veranstalter
Eigene Pauschalreisen von UNEIGENTLICH Reisen
Sofern UNEIGENTLICH Reisen im Einzelfall ausdrücklich als Reiseveranstalter ausgewiesen ist, gelten zusätzlich die jeweiligen Veranstalterbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen des PRG.
Diese werden dem Reisenden vor Vertragsabschluss gesondert übermittelt.